Seit 2026 geltendes Verfahren

Seit Januar 2026 gilt in Hamburg die neue Hamburgische Bauordnung. Die Stadt beschreibt dazu verschiedene Verfahrenswege und die Möglichkeit einer Genehmigungsfreistellung bei bestimmten Vorhaben. Daraus folgt keine allgemeine Freigabe für Holzbau. Ob ein Vorhaben unter diese Möglichkeit fällt, wird anhand seiner Voraussetzungen geprüft. Material und umgangssprachlicher Projektname allein sind dafür keine ausreichende Grundlage.

Eine Bauanzeige beziehungsweise das vorgesehene Verfahren ist von einer bereits erteilten Genehmigung zu unterscheiden. Auch eine Freistellung entbindet nicht davon, geltende Anforderungen zu beachten. Nehmen Sie daher zuerst Nutzung, Abmessungen, Lage und Art des Eingriffs auf. Bei einer Dachaufstockung verändert sich ein vorhandenes Gebäude anders als bei einer Reparatur oder einem neuen Gartenbauwerk.

Die amtliche Übersicht wurde am 7. Oktober 2026 aktualisiert. Nutzen Sie für die konkrete Einordnung die dort verlinkten Informationen und die zuständige Stelle, statt ältere pauschale Aussagen zu übernehmen. Dieser Ratgeber nennt bewusst keine universellen Grenzmaße oder zugesicherten Fristen.

Fachliche Grundlage: Hamburg: Baugenehmigungsverfahren.

Genehmigung ist nicht die einzige Prüfung

Die Frage nach dem Verfahren und die Frage nach der Zulässigkeit gehören zusammen, sind aber nicht identisch. Ein Vorhaben muss die für seinen Standort geltenden Anforderungen erfüllen. Grundstückslage, Nutzung und Gebäudesituation können zusätzliche Prüfungen nötig machen. Auch weitere erforderliche Genehmigungen oder Zustimmungen bleiben zu klären. Das wird besonders relevant, wenn ein geschütztes Gebäude oder eine besondere Grundstückssituation betroffen ist.

Die Planung muss feststellen, welche Bauvorlagen und Nachweise gebraucht werden. Bauvorlageberechtigung bezeichnet die Berechtigung, entsprechende Unterlagen im vorgesehenen Rahmen zu erstellen beziehungsweise einzureichen. Sie wird nicht dadurch ersetzt, dass eine ausführende Firma ein Bauteil technisch liefern kann. Für einen Holzanbau sollten daher Lage, Wandöffnung und Anschluss zum Haus vor der Werkplanung in einer abgestimmten Planung stehen.

Bei einer frühen Einzelfrage kann ein Bauvorbescheid sinnvoll sein. Er dient der Klärung bestimmter Fragen vor dem vollständigen Bauantrag; er ist nicht mit einer umfassenden Ausführungsfreigabe gleichzusetzen. Formulieren Sie deshalb genau, welche Frage verbindlich geklärt werden soll und welche Unterlagen dafür benötigt werden.

Fachliche Grundlage: Hamburg: Baugenehmigungsverfahren.

Verfahrenswahl

Die amtliche Hamburger Übersicht unterscheidet das vereinfachte, reguläre und konzentrierte Genehmigungsverfahren. Der vereinfachte Weg besitzt einen begrenzteren behördlichen Prüfumfang; er bedeutet nicht, dass alle sonstigen Anforderungen entfallen. Der reguläre Weg folgt dem für die betreffende Vorhabenart vorgesehenen umfassenderen Verfahren. Welcher Weg zutrifft, hängt von der rechtlichen Einordnung des Projekts ab.

Beim konzentrierten Verfahren werden nach der amtlichen Beschreibung weitere öffentlich-rechtliche Anforderungen beziehungsweise Entscheidungen im vorgesehenen Rahmen einbezogen. Es wird deshalb nicht allein nach Wunsch als bequemerer Weg gewählt. Die zuständige Planung beziehungsweise Stelle ordnet das Vorhaben ein und klärt die benötigten Unterlagen. Für Bauherren ist die praktische Konsequenz: Zuständigkeiten und Prüfumfang vor der Beauftragung festhalten, statt eine Verfahrensbezeichnung als Zusage der Zulässigkeit zu verstehen.

Die Übersicht dieses Ratgebers ersetzt diese Einordnung nicht. Bei Unsicherheit wird zunächst die konkrete Projektfrage mit Lage und Nutzung beschrieben. Erst dann lässt sich gezielt feststellen, welche weiteren Schritte erforderlich sind.

Fachliche Grundlage: Hamburg: Baugenehmigungsverfahren.

Unterlagen und nächste Schritte

Beginnen Sie mit Lageplan, vorhandenen Grundrissen und einer nachvollziehbaren Beschreibung der Änderung. Kennzeichnen Sie geplante Nutzung, Maße und Eingriffe in den Bestand. Bei Dach- und Geschossänderungen werden außerdem die betroffenen Bauteile und Zugänge aufgenommen. Die bauvorlageberechtigte Planung klärt, welche weiteren Bauvorlagen und Nachweise einzureichen sind.

Hamburg stellt Informationen zur digitalen Einreichung bereit. Vollständigkeit und Konsistenz der Unterlagen sind wesentlich: Ein Entwurf, ein Tragkonzept und Angaben zur Nutzung dürfen sich nicht widersprechen. Offene Punkte sollten vor der Einreichung abgestimmt werden, weil Nachforderungen den weiteren Ablauf verändern können. Eine feste Bearbeitungsdauer lässt sich aus dem Projektbegriff „Holzbau“ nicht seriös zusichern.

  1. Nutzungsziel und Grundstückssituation zusammenstellen.
  2. Bestandsunterlagen und geplante Änderungen aufnehmen.
  3. Zuständige Planung und Verfahrensweg klären.
  4. Offene Einzelfragen gegebenenfalls über einen Bauvorbescheid behandeln.
  5. Benötigte Unterlagen abstimmen und im vorgesehenen digitalen Verfahren einreichen.
  6. Ausführungsplanung mit der tatsächlich geklärten Situation abgleichen.

Auch Gestaltung und Materialentscheidungen können relevant werden. Bei einer Fassade liefert der Ratgeber zu Material und Pflege technische Entscheidungshilfe; die örtliche Zulässigkeit wird separat geprüft. Die Holzbauübersicht für Hamburg führt zu den einzelnen Bauleistungen.

Fachliche Grundlage: Hamburg: Baugenehmigungsverfahren.

Photovoltaik mitplanen

Bei einem Neubau oder wesentlichen Dachumbau kann die Hamburger Photovoltaikpflicht relevant werden. Voraussetzungen und Ausnahmen werden für das konkrete Vorhaben geprüft. Die PV-Planung betrifft auch verfügbare Dachfläche, Lasten, Befestigungen und Leitungswege. Wird sie früh mit der Dachplanung abgestimmt, lassen sich erforderliche Schnittstellen berücksichtigen, bevor neue Bauteile gefertigt oder Schichten geschlossen werden.

Fachliche Grundlage: Hamburg: Photovoltaikpflicht auf Dächern.